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Anforderungen an den Unterboden bei GE

Die Unterböden müssen nach DIN 18367 „Holzpflasterarbeiten“ Nr. 3.1.2 verlegereif sein. Es ist Verbundestrich CT - C 35 F 5 nach DIN/EN 13813 und/oder Beton B 25 nach DIN 1045 zu verwenden. Voraussetzung für die Eignung des Unterbodens als Unterboden für Holzpflaster ist, daß er sachgemäß zusammengesetzt, hergestellt und eingebaut wird, daß er sich nicht entmischt und daß er vollständig verdichtet und tragfähig ist und sorgfältig nachbehandelt wird. (Siehe auch Neufassung DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ (2004/4))
Die Oberfläche für die Aufnahme des Holzpflasterbelags ist abzureiben, aber nicht zu glätten. Sie soll nicht absanden. Deshalb ist eine Nachbehandlung nach der „Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton“ z.B. durch Auflegen von Folien oder ähnlichem unbedingt erforderlich.

Anmerkung

Mit der vorgesehenen Nachbehandlung soll auch erreicht werden, daß die Oberfläche bei der in der Praxis üblichen Gitterritzprüfung nicht einritzbar ist. (Oberflächenhaftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm²). Erfordert die Nutzung höhere Festigkeitswerte für den Unterboden, so sind diese ausdrücklich zu vereinbaren.

Nachstoßende Feuchte aus den Unterböden

Hier gelten die gleichen Anforderungen und Maßnahmen, die auch für RE und WE zu diesem Thema angeführt sind (siehe RE/WE).
Bei Verbundestrichen und Beton ist die Oberfläche hier mit geeignetem Material, z.B. durch Abkleben gegen Feuchte aus dem Unterboden, zu schützen.

Ebenheit

Die Ebenheitstoleranzen müssen mindestens dem Wert der Zeile 3 Tabelle 3 von DIN 18202 (Ausgabe Mai 86) entsprechen.

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