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Flächenbeheizte Fußbodenkonstruktionen


 

 

Auf flächenbeheizten Unterböden – Zementestrich (CT) – ist die Verlegung von Holzpflaster in geringer Dicke möglich. Die Fußbodenheizung muss so regulierbar sein, dass die Oberflächentemperatur des Holzbodens 25°C nicht übersteigt. Um eine ausreichende Wärmeabgabe an den zu beheizenden Raum zu erreichen, soll der Wärmedurchlaßwiderstand nicht größer sein als 0,15 m² K/W. Dieser Wert wird z.B. mit Holzpflaster aufgrund des Wärmestromes parallel zur Faser mit einer Dicke bis maximal 30 mm bei Eiche und 25 mm bei Nadelholz ohne weiteres unterschritten.


Für die Konstruktion sind die Empfehlungen des „Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes“, Bonn zu beachten.


Der Auftraggeber hat den schriftlichen Nachweis zu führen, daß die Anweisungen im Merkblatt „Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Holzfußböden auf beheizten Fußbodenkonstruktionen“ zur Inbetriebnahme sowie dem Auf- und Abheizen eingehalten sind. (Merkblatt beim Herausgeber anzufordern)

 

Weitere Literatur:

 

„Informationsdienst Flächenheizung“: „Richtlinie für den Einsatz von Bodenbelägen auf Fußbodenheizungen – Anforderungen und Hinweise“ (BVF Hochstraße 113 - 58095 Hagen)

 

Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ für Bauherren, Planer und Ausführende. (Bezugsquelle beim Herausgeber anfragen)

 

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