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Gütebedingungen GE

 

Gütebedingungen GE

Holzpflasterklötze müssen aus gesundem, trockenem Schnittholz erzeugt sein. Sie dürfen keine den Gebrauchswert beeinträchtigenden Fehler und Schäden aufweisen. Festverwachsene Äste, unschädliche Trockenrisse und Bläue sind zulässig. Klötze zwischen 60 und 100 mm Länge aus einstieligem (nicht kerngetrenntem) Schnittholz sind nur bis 10 % der Gesamtmenge zulässig.

Feuchtegehalt

Der mittlere Feuchtegehalt der Klötze bei Anlieferung ist im Bereich von 10 - 14 % nach den örtlichen Verhältnissen und dem Verwendungszweck festzulegen. Dabei darf der mittlere Feuchtegehalt einzelner Klötze von der Festlegung um ± 2 % Holzfeuchte abweichen.
Sind keine außergewöhnlichen Raumklimaverhältnisse zu erwarten, hat sich in der Praxis ein Holzfeuchtewert von 12 – 13 % (± 2%) als geeignet erwiesen.
Abweichende Bedingungen und die Verlegung auf einen nicht wärmegedämmten Unterboden sind im Leistungsverzeichnis zu erwähnen und dem Auftragnehmer zur Kenntnis zu bringen.

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